Krankmeldung

Mein Kind ist krank - was muss ich beachten!

Was erwarten wir von Ihnen?

- eine fernmündliche Entschuldigung

am ersten Fehltag noch vor Unterrichtsbeginn bis 7:45 Uhr.

Telefon: 0731 719487

Nur so haben wir eine Kontrolle darüber, ob es sich bei einem fehlenden Schüler um einen erkrankten, um einen "schwänzenden", oder schlimmer noch um einen Schüler handelt, dem auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.

Selbstverständlich benötigt die Klassleitung danach noch eine schriftliche Entschuldigung über die Art und Dauer der Krankheit.
Ein Entschuldingungsformular können Sie hier herunterladen und ausdrucken [86 KB] .


Wir wünschen Ihrem Kind eine baldige Genesung.


Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung § 23 VSO

*Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.
*Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
*Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen.
*Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines Ärztlichen Zeugnisses verlangen.
*Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.